Wenn Sie einen R9-Bodenbelag eingebaut haben, haben Sie bis dahin alles richtig gemacht. Allerdings bedeutet das nicht, dass dieser Boden dauerhaft die R9-Rutschhemmung beibehält. Als Betreiber oder Eigentümer sind Sie verpflichtet, die Rutschsicherheit des Bodens kontinuierlich zu überwachen und zu erhalten.
Wichtige Aspekte der Rutschhemmung
Reinigung
Die Verwendung falscher Reinigungsmittel, insbesondere seifenhaltiger, schichtaufbauender Reiniger, kann die Rutschsicherheit erheblich beeinträchtigen. Diese Mittel hinterlassen oft einen Film, der den Boden glatter macht.
Abnutzung
Durch den regulären Betrieb kann eine sogenannte schleichende Verglättung entstehen. Dabei werden die mikroskopischen Strukturen des Bodens abgetragen, wodurch sich die Rutschfestigkeit verringert.
Mechanische Belastung
Starke mechanische Beanspruchung, etwa durch schwere Maschinen oder intensive Nutzung in stark frequentierten Bereichen, kann die Rutschfestigkeit negativ beeinflussen.
Witterungseinflüsse
In Außenbereichen oder in Räumen mit hoher Luftfeuchtigkeit kann Feuchtigkeit die Rutschgefahr erhöhen. Temperaturschwankungen können den Bodenbelag verändern.
Das Problem der schleichenden Verglättung
Unter dem Mikroskop betrachtet, ähneln Bodenbeläge einer Berg- und Tal-Landschaft. Mit der Zeit nutzen sich die Erhebungen ab, während sich in den Vertiefungen Schmutz ansammelt. Dies führt zu einer kontinuierlichen Reduzierung der Rutschhemmung – oft unbemerkt, bis ein Unfall passiert.
Haftungsrisiko: Im Schadensfall kann das Fehlen regelmäßiger Rutschhemmungsprüfungen als Versäumnis der Verkehrssicherungspflicht gewertet werden – selbst wenn der Boden ursprünglich R9-zertifiziert war.
Ihre rechtlichen Pflichten
Laut Arbeitsstättenverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien und der Verkehrssicherungspflicht sind Sie als Betreiber oder Eigentümer dazu verpflichtet, den Bodenbelag in einem einwandfreien, rutschsicheren Zustand zu halten. Dies erfordert:
- Regelmäßige Überprüfung der Rutschsicherheit – Kontrolle durch Messungen oder Begehungen
- Verwendung geeigneter Reinigungs- und Pflegeprodukte – nur speziell zugelassene Reinigungsmittel
- Dokumentation aller Maßnahmen – Prüfprotokolle und Wartungsnachweise aufbewahren
- Gegebenenfalls Maßnahmen zur Wiederherstellung – Tiefenreinigung, Oberflächenbearbeitung oder neue rutschhemmende Schichten
Rechtsgrundlagen: Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ASR A1.5/1,2, BGR 181, DGUV Vorschrift 1 und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB bilden den rechtlichen Rahmen.
Maßnahmen zur Erhaltung der Rutschhemmung
| Maßnahme | Intervall | Wirkung |
|---|---|---|
| Rutschhemmungsmessung | Jährlich | Frühzeitige Erkennung von Verglättung |
| Geeignete Reinigung | Laufend | Erhalt der Oberflächenstruktur |
| Tiefenreinigung | Halbjährlich | Entfernung von Schmutzschichten |
| Oberflächenbehandlung | Bei Bedarf | Wiederherstellung der Rutschhemmung |
Fazit
Der Einbau eines R9-Bodens allein reicht nicht aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Entscheidend ist die fortlaufende Kontrolle und Pflege, um die Rutschhemmung dauerhaft zu gewährleisten. Eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen sind essenziell, um Unfälle zu vermeiden und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Unser Tipp: Lassen Sie die Rutschhemmung Ihres Bodens regelmäßig professionell messen. So erkennen Sie frühzeitig, ob Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rutschsicherheit erforderlich sind – bevor ein Unfall passiert.
Häufig gestellte Fragen
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