Rutschhemmung: Wie wird die Rutschsicherheit ermittelt?
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Rutschhemmung: Wie wird die Rutschsicherheit ermittelt?

Die Sicherheit von Böden (Rutschhemmung) in öffentlichen Gebäuden ist ein wesentlicher Aspekt bei der Planung, Renovierung und Nutzung von Bodenbelägen. Besonders die Rutschhemmung spielt dabei eine entscheidende Rolle, um Unfälle zu vermeiden und ein sicheres Umfeld für Besucher und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Bedeutung der Rutschhemmung

In stark frequentierten Bereichen, wie Einkaufszentren, Bahnhöfen, Krankenhäusern oder Verwaltungsgebäuden, besteht ein erhöhtes Risiko für Stürze und Ausrutscher. Glatte oder feuchte Oberflächen können insbesondere in Eingangsbereichen, auf Treppen oder in Nasszellen eine Gefahr darstellen. Ein rutschhemmender Bodenbelag reduziert dieses Risiko erheblich und sorgt für eine sichere Nutzung der Flächen.

Gesetzliche Vorgaben und Normen

In Deutschland sind die Anforderungen an rutschhemmende Bodenbeläge durch verschiedene Normen und Richtlinien geregelt:

01

GUV-R 181 (ehemals GUV 26-18)

Regelt Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr und beschränkt sich auf betriebliche Verkehrswege, deren Böden mit gleitfördernden Stoffen in Kontakt kommen.

02

DIN 51130

Bestimmt die Rutschhemmklassen für gewerbliche Bereiche mit schiefen Ebenen (R9 bis R13).

03

DIN 51097

Regelt die Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen (Klassen A, B, C).

04

ASR A1.5/1,2

Arbeitsstättenrichtlinie mit Hinweisen zur Auswahl rutschhemmender Bodenbeläge in Arbeitsbereichen.

05

BGR 181

Berufsgenossenschaftliche Regel: Definiert Anforderungen und Empfehlungen für Rutschhemmung in Arbeitsstätten.

Rutschhemmklassen und ihre Bedeutung

Die DIN 51130 unterscheidet verschiedene Rutschhemmklassen, die durch Tests auf einer geneigten Ebene mit Motoröl ermittelt werden:

KlasseNeigungswinkelEinsatzbereich
R93° – 10°Büros, Aufenthaltsräume
R1010° – 19°Eingangsbereiche, Flure, Sanitärräume
R1119° – 27°Küchen, Werkstätten, Verkaufsflächen
R1227° – 35°Lebensmittelproduktion, Großküchen
R13> 35°Industriebereiche mit starkem Nässe-/Fettaufkommen

Für Nassbereiche wie Schwimmbäder oder Duschräume gelten die Kategorien A, B und C nach DIN 51097:

GruppeNeigungswinkelEinsatzbereich
A≥ 12°Umkleidekabinen, Barfußgänge (trocken)
B≥ 18°Duschräume, Beckenumgänge
C≥ 24°Durchschreitebecken, Schwimmbeckenränder

Prüfverfahren für Rutschhemmung

Die Prüfung der Rutschhemmung erfolgt gemäß GUV-R 181 nach der DIN 51130, in der das Begehungsverfahren auf einer schiefen Ebene mit definiertem Prüföl festgelegt ist. Dabei werden der Neigungswinkel (R-Werte) und der Verdrängungsraum (V-Werte) gemessen. Weitere Prüfverfahren sind:

DIN 51131

Messung des Gleitreibungskoeffizienten (DCOF) – direkt vor Ort einsetzbar. Wert ≥ 0,42 gilt als ausreichend.

DIN EN 14321 (SRT)

Pendelprüfgerät – misst den PTV-Wert durch einen schwingenden Pendelarm mit Gummisohle.

Auswahl des richtigen Bodenbelags

Je nach Nutzung des Gebäudes sollte der Bodenbelag gezielt nach den erforderlichen Rutschhemmklassen ausgewählt werden. Geeignete Materialien sind beispielsweise:

  • Rutschfeste Fliesen mit strukturierter Oberfläche
  • Elastische Bodenbeläge (z. B. PVC, Kautschuk) mit eingearbeiteten Granulatpartikeln
  • Beschichtete Betonböden mit rutschhemmender Versiegelung
  • Naturstein mit strukturierter oder geflammter Oberfläche
  • Textile Bodenbeläge, die in manchen Bereichen zur Erhöhung der Trittsicherheit beitragen

Messung der Rutschsicherheit vor Ort

Eine direkte Bestimmung der R-Werte vor Ort ist nicht möglich, da für eine Labormessung Bodenproben entnommen werden müssen. Dennoch kann mit mobilen Messgeräten die Rutschsicherheit geprüft und bei Bedarf verbessert werden. Die DIN 51131 ermöglicht eine Vor-Ort-Messung des dynamischen Reibungskoeffizienten.

Praxis-Tipp: Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat die DGUV-I 8687 veröffentlicht, die Maßnahmen zur Überprüfung und Optimierung der Rutschsicherheit enthält. Dieses Dokument ist eine wertvolle Referenz für Betreiber und Planer.

Pflege und Instandhaltung

Ein rutschhemmender Bodenbelag allein reicht nicht aus, wenn er nicht regelmäßig gewartet und gereinigt wird. Schmutz, Wasser oder Rückstände von Reinigungsmitteln können die rutschhemmende Wirkung verringern. Daher sollten:

  • Geeignete Reinigungsmittel verwendet werden, die keine rutschigen Filme hinterlassen
  • Feuchte Bereiche umgehend getrocknet oder mit Matten gesichert werden
  • Beschädigte oder abgenutzte Bodenbeläge rechtzeitig erneuert oder nachbehandelt werden

Fazit

Die Rutschhemmung von Böden in öffentlichen Gebäuden ist ein zentraler Faktor für die Sicherheit von Besuchern und Mitarbeitern. Die Wahl des passenden Bodenbelags unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben sowie eine fachgerechte Pflege sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und eine langfristig sichere Umgebung zu gewährleisten. Falls Unsicherheiten bestehen, können professionelle Messungen und Beratungen zur Optimierung der Rutschsicherheit beitragen.

Unser Tipp: Wir führen Vor-Ort-Messungen nach DIN 51131 durch und erstellen Gutachten nach allen relevanten DIN-Normen. Kontaktieren Sie uns für eine professionelle Bewertung Ihrer Bodenbeläge.

Häufig gestellte Fragen

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