Die Rutschsicherheit in Sanitärbereichen ist ein wesentlicher Faktor zur Vermeidung von Unfällen, insbesondere in Nasszellen und Bereichen mit wechselnden Belastungen durch Wasser. Die Anforderungen an die Rutschhemmung variieren je nach Art der Nutzung und sind durch verschiedene Regelwerke definiert.
Regelungen für Nasszellen und Sanitärbereiche
Nach Auffassung des Kuratoriums „Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen" sowie des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen" werden Nasszellen in der Regel barfuß begangen. Deshalb gelten für diese Bereiche die Anforderungen der GUV-I 8527, welche die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen in Nassbereichen regelt.
Barfußbereiche
Regelwerk: GUV-I 8527
Prüfnorm: DIN 51097
Klassifizierung: A, B, C
- • Duschen, Schwimmbäder
- • Umkleidekabinen
- • Saunen, Wellnessbereiche
Schuhbereiche
Regelwerk: BGR 181
Prüfnorm: DIN 51130
Klassifizierung: R9 – R13
- • WC-Anlagen in Büros
- • Sanitärräume in Gastronomie
- • Waschräume mit Schuhpflicht
Bereiche mit wechselnder Nutzung
Besonders herausfordernd sind Arbeitsbereiche, die sowohl barfuß als auch mit Schuhen genutzt werden. In solchen Fällen sind beide Regelwerke – GUV-I 8527 und BGR 181 – zu berücksichtigen. Der Grund liegt darin, dass die Prüfmethoden für die Rutschhemmung unterschiedlich sind.
Wichtig: Da beide Prüfmethoden nicht direkt vergleichbare Werte liefern, ist eine detaillierte Planung erforderlich, um die Rutschgefahr in sanitär genutzten Arbeitsbereichen effektiv zu minimieren.
DIN 51097 vs. DIN 51130 – Die Unterschiede
| Merkmal | DIN 51097 | DIN 51130 |
|---|---|---|
| Anwendung | Barfußbereiche | Schuhbereiche |
| Prüfmedium | Wasser | Motoröl |
| Klassifizierung | A, B, C | R9 – R13 |
| Prüfperson | Barfuß | Genormtes Schuhwerk |
| Typische Bereiche | Duschen, Schwimmbäder, Saunen | Küchen, Werkstätten, Flure |
Empfohlene Bodenbeläge für optimale Rutschsicherheit
- Für barfuß genutzte Nassbereiche: Fliesen mit hoher Rutschhemmung gemäß DIN 51097 (z. B. Klasse A, B oder C)
- Für Schuhbereiche: Bodenbeläge mit entsprechender Einstufung nach DIN 51130 (z. B. R9 bis R13)
- Für Mischbereiche: Kombination aus rutschhemmenden Materialien oder zonierte Bodenbelagslösungen zur Berücksichtigung beider Anforderungen
Fazit
Die Wahl des richtigen Bodenbelags in Sanitärbereichen ist entscheidend für die Rutschsicherheit. Während für reine Barfußbereiche die GUV-I 8527 maßgeblich ist, gelten für Arbeitsbereiche mit Schuhen die Anforderungen der BGR 181. Bereiche mit wechselnder Nutzung erfordern eine besondere Planung, um sowohl Sicherheit als auch funktionale Anforderungen zu gewährleisten. Eine sorgfältige Auswahl der Materialien und deren regelmäßige Prüfung nach den entsprechenden Normen ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden.
Unser Tipp: Lassen Sie die Rutschhemmung Ihrer Sanitärbereiche regelmäßig professionell prüfen – besonders nach Renovierungen oder Reinigungsmittelwechseln. So bleiben Sie rechtlich abgesichert.
Häufig gestellte Fragen
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