Welche Regelungen der Rutschsicherheit gilt für Sanitärbereiche?
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Welche Regelungen der Rutschsicherheit gilt für Sanitärbereiche?

Die Rutschsicherheit in Sanitärbereichen ist ein wesentlicher Faktor zur Vermeidung von Unfällen, insbesondere in Nasszellen und Bereichen mit wechselnden Belastungen durch Wasser. Die Anforderungen an die Rutschhemmung variieren je nach Art der Nutzung und sind durch verschiedene Regelwerke definiert.

Regelungen für Nasszellen und Sanitärbereiche

Nach Auffassung des Kuratoriums „Rutschhemmende Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen" sowie des Fachausschusses „Bauliche Einrichtungen" werden Nasszellen in der Regel barfuß begangen. Deshalb gelten für diese Bereiche die Anforderungen der GUV-I 8527, welche die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen in Nassbereichen regelt.

Barfußbereiche

Regelwerk: GUV-I 8527

Prüfnorm: DIN 51097

Klassifizierung: A, B, C

  • • Duschen, Schwimmbäder
  • • Umkleidekabinen
  • • Saunen, Wellnessbereiche

Schuhbereiche

Regelwerk: BGR 181

Prüfnorm: DIN 51130

Klassifizierung: R9 – R13

  • • WC-Anlagen in Büros
  • • Sanitärräume in Gastronomie
  • • Waschräume mit Schuhpflicht

Bereiche mit wechselnder Nutzung

Besonders herausfordernd sind Arbeitsbereiche, die sowohl barfuß als auch mit Schuhen genutzt werden. In solchen Fällen sind beide Regelwerke – GUV-I 8527 und BGR 181 – zu berücksichtigen. Der Grund liegt darin, dass die Prüfmethoden für die Rutschhemmung unterschiedlich sind.

Wichtig: Da beide Prüfmethoden nicht direkt vergleichbare Werte liefern, ist eine detaillierte Planung erforderlich, um die Rutschgefahr in sanitär genutzten Arbeitsbereichen effektiv zu minimieren.

DIN 51097 vs. DIN 51130 – Die Unterschiede

MerkmalDIN 51097DIN 51130
AnwendungBarfußbereicheSchuhbereiche
PrüfmediumWasserMotoröl
KlassifizierungA, B, CR9 – R13
PrüfpersonBarfußGenormtes Schuhwerk
Typische BereicheDuschen, Schwimmbäder, SaunenKüchen, Werkstätten, Flure

Empfohlene Bodenbeläge für optimale Rutschsicherheit

  • Für barfuß genutzte Nassbereiche: Fliesen mit hoher Rutschhemmung gemäß DIN 51097 (z. B. Klasse A, B oder C)
  • Für Schuhbereiche: Bodenbeläge mit entsprechender Einstufung nach DIN 51130 (z. B. R9 bis R13)
  • Für Mischbereiche: Kombination aus rutschhemmenden Materialien oder zonierte Bodenbelagslösungen zur Berücksichtigung beider Anforderungen

Fazit

Die Wahl des richtigen Bodenbelags in Sanitärbereichen ist entscheidend für die Rutschsicherheit. Während für reine Barfußbereiche die GUV-I 8527 maßgeblich ist, gelten für Arbeitsbereiche mit Schuhen die Anforderungen der BGR 181. Bereiche mit wechselnder Nutzung erfordern eine besondere Planung, um sowohl Sicherheit als auch funktionale Anforderungen zu gewährleisten. Eine sorgfältige Auswahl der Materialien und deren regelmäßige Prüfung nach den entsprechenden Normen ist essenziell, um Unfälle zu vermeiden.

Unser Tipp: Lassen Sie die Rutschhemmung Ihrer Sanitärbereiche regelmäßig professionell prüfen – besonders nach Renovierungen oder Reinigungsmittelwechseln. So bleiben Sie rechtlich abgesichert.

Häufig gestellte Fragen

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