Rutschsicherheit Gutachten
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Rutschsicherheit Gutachten

Ein Sturzunfall auf glattem Boden kann teuer werden – für den Betroffenen und den Verantwortlichen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ein Gutachten zur Rutschsicherheit notwendig ist, welche DIN-Normen gelten und wie ein rechtssicheres Gutachten entsteht.

Video: Rutschsicherheit beurteilen in der Praxis

Video: So beurteilen wir die Rutschsicherheit vor Ort – vom Messvorgang bis zum fertigen Gutachten.

Warum ein Gutachten zur Rutschsicherheit?

Die Rutschsicherheit auf Fliesen und besonders auf Naturstein zu messen und zu beurteilen ist unser Metier seit über 25 Jahren. Als Gutachter für das Thema Rutschsicherheit sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um rechtsichere Gutachten, die Bestimmung der Rutschsicherheit vor Ort sowie die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Verbesserung der Rutschhemmung geht.

Ein Gutachten zur Rutschsicherheit ist weit mehr als nur eine Messung. Es ist eine sachverständige Gesamtbeurteilung, die den Bodenbelag im Kontext seiner Nutzung, der geltenden Normen und der rechtlichen Anforderungen bewertet. Im Haftungsfall – etwa nach einem Sturzunfall – kann ein vorhandenes Gutachten den Unterschied zwischen Freispruch und Verurteilung bedeuten.

Die Gesetze und Verordnungen zur Rutschsicherheit richten sich in erster Linie an Architekten, Unternehmer und Eigentümer. Sie sollen Hilfestellungen bei der Umsetzung geben und Wege aufzeigen, wie Unfälle vermieden werden können. Bei der Beurteilung ist es entscheidend, was beurteilt werden soll: Eine Rutschsicherheit R9 oder die Rutschsicherheit im Allgemeinen – ein enormer Unterschied, denn auch der Zeitpunkt der Bestimmung spielt eine große Rolle.

So entsteht ein Gutachten – Schritt für Schritt

Von der Auftragsklärung bis zum fertigen Gutachten – so läuft eine sachverständige Beurteilung der Rutschsicherheit ab.

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Auftragsklärung und Ortsbegehung

Im ersten Schritt klären wir den Anlass des Gutachtens: Liegt ein Sturzunfall vor? Gibt es eine behördliche Aufforderung? Oder soll die Verkehrssicherungspflicht dokumentiert werden? Bei der Ortsbegehung erfassen wir alle relevanten Rahmenbedingungen – Bodenbelag, Nutzungsart, Reinigungsverfahren und vorhandene Mängel.

  • Klärung des Gutachten-Zwecks (Haftungsfall, Prävention, Bauabnahme)
  • Fotografische Dokumentation des Ist-Zustands
  • Erfassung der Nutzungsbedingungen und Reinigungsroutinen
  • Identifikation der anwendbaren DIN-Normen und Richtlinien
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Normgerechte Messung und Datenerhebung

Je nach Anforderung führen wir Messungen nach verschiedenen Normen durch: DIN 51131 (Gleitreibungskoeffizient vor Ort), DIN 51130 (Schiefe Ebene im Labor) oder DIN EN 1341 (SRT-Pendel). Alle Messungen werden mit kalibrierten Geräten durchgeführt und statistisch abgesichert.

  • DIN 51131: Vor-Ort-Messung mit GMG 200 (µ-Wert)
  • DIN 51130: Laborprüfung auf der Schiefen Ebene (R-Wert R9–R13)
  • DIN EN 1341: SRT-Pendelprüfung (Gleitwiderstand)
  • Laborprüfungen in Zusammenarbeit mit MPI Materialprüfung GmbH
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Bewertung und Einstufung

Die Messergebnisse werden nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (DGUV Information 208-041) und den einschlägigen DIN-Normen bewertet. Der Boden wird in eine der drei Kategorien A, B oder C eingestuft. Bei der Bewertung berücksichtigen wir auch die spezifischen Nutzungsbedingungen und alle Einflussfaktoren.

  • Kategorie A: Bodensystem kritisch – Besondere Maßnahmen erforderlich
  • Kategorie B: Eingeschränkt betriebstauglich – Maßnahmen erforderlich
  • Kategorie C: Uneingeschränkt betriebstauglich
  • Berücksichtigung aller Einflussfaktoren (Reinigung, Nutzung, Umwelt)
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Gutachten-Erstellung und Maßnahmenkatalog

Sie erhalten ein vollständiges, rechtssicheres Gutachten mit allen Messdaten, der Bewertung, der fotografischen Dokumentation und einem konkreten Maßnahmenkatalog. Das Gutachten ist gerichtsfest und wird von Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Behörden anerkannt.

  • Rechtssicherer Prüfbericht mit allen Messwerten
  • Fotografische Dokumentation und Lagepläne
  • Konkreter Maßnahmenkatalog bei Handlungsbedarf
  • Empfehlung für Rutschhemmungskataster zur laufenden Überwachung

Einstufung der Böden nach der Beurteilung

Kategorie A: Bodensystem kritisch – Besondere Maßnahmen erforderlich. Sofortige Verbesserung oder Sperrung notwendig.
Kategorie B: Eingeschränkt betriebstauglich – Maßnahmen erforderlich. Reinigungsumstellung oder mittelfristige Verbesserung.
Kategorie C: Uneingeschränkt betriebstauglich – Regelmäßige Kontrollmessungen empfohlen.

Häufige Fehler bei der Beurteilung der Rutschsicherheit

Achtung: Diese Fehler können teuer werden

Diese Versäumnisse bei der Beurteilung der Rutschsicherheit führen regelmäßig zu Haftungsproblemen:

  • Kein Gutachten nach einem Sturzunfall erstellen lassen – ohne dokumentierte Messwerte stehen Sie im Haftungsfall ohne Nachweis da
  • Auf Herstellerzertifikate allein vertrauen – die R-Klasse aus dem Labor kann sich nach Verlegung, Nutzung und Reinigung deutlich verändern
  • Subjektive Beurteilung statt normgerechter Messung – 'der Boden fühlt sich griffig an' hat vor Gericht keinen Bestand
  • Gutachten von nicht qualifizierten Personen erstellen lassen – nur Sachverständige mit Fachkenntnis und kalibrierten Geräten liefern verwertbare Ergebnisse
  • Einmalige Prüfung ohne Folgekontrollen – Böden verändern sich durch Abnutzung und Reinigung, regelmäßige Nachprüfungen sind essenziell

Typische Anlässe für ein Rutschsicherheitsgutachten

In diesen Situationen ist ein sachverständiges Gutachten besonders wichtig – und oft sogar rechtlich erforderlich.

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Sturzunfall im Betrieb

Nach einem Sturzunfall auf glattem Boden drohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldklagen. Die Berufsgenossenschaft prüft, ob die Verkehrssicherungspflicht erfüllt wurde.

Lösung: Sofortiges Gutachten zur Dokumentation des Bodenzustands. Nachweis der getroffenen Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Unfälle.

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Bauabnahme und Neubau

Bei Neubauten oder Sanierungen muss die Rutschhemmung des verlegten Bodens den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben entsprechen.

Lösung: Abnahmegutachten nach Verlegung zur Dokumentation der Ist-Werte. Vergleich mit den Soll-Anforderungen des Nutzungsbereichs.

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Behördliche Aufforderung

Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Gesundheitsamt können die Vorlage eines Gutachtens zur Rutschsicherheit verlangen – insbesondere in Gastronomie, Pflege und öffentlichen Einrichtungen.

Lösung: Fristgerechte Erstellung eines normgerechten Gutachtens mit Maßnahmenkatalog. Dokumentation der umgesetzten Verbesserungen.

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Änderung der Nutzung oder Reinigung

Wird ein Raum anders genutzt (z. B. Büro wird Kantine) oder das Reinigungsverfahren geändert, können sich die Anforderungen an die Rutschhemmung grundlegend ändern.

Lösung: Neubewertung der Rutschhemmung unter den veränderten Bedingungen. Anpassung des Maßnahmenkatalogs an die neue Nutzung.

Wann ein Gutachten zwingend notwendig ist

In folgenden Situationen sollten Sie unbedingt ein professionelles Gutachten erstellen lassen:

Ursachenprüfung bei Unfällen oder Beinaheunfällen durch Stürzen
Wenn beim Begehen ein Boden subjektiv als 'rutschig' erscheint
Vorher-/Nachher-Prüfungen bei hergestellten Oberflächen oder nach Nachbehandlung
Änderung des Reinigungsverfahrens
Soll-/Ist-Vergleichsprüfungen zwischen Neu- und Betriebszustand
Nutzungsänderung des Gebäudes oder Raums
Wirksamkeitskontrolle getroffener Maßnahmen zur Verbesserung
Nachweis der Verkehrssicherungspflicht für Versicherung oder Gericht

DIN-Normen und Prüfverfahren im Überblick

DIN 51130 – Schiefe Ebene (Arbeitsräume)

Eine Prüfperson begeht mit genormtem Schuh einen waagerechten Bodenbelag, bestrichen mit genormtem Gleitmittel. Die Neigung wird gesteigert, bis die Grenze des sicheren Gehens erreicht ist. Der mittlere Akzeptanzwinkel wird in einen R-Wert eingeteilt.

R-KlasseAkzeptanzwinkelEinsatzbereich
R96°–10°Trockene Innenbereiche, Eingänge
R1010°–19°Toiletten, Garagen, barrierefreie Bereiche
R1119°–27°Küchen, Nassräume, Lebensmittelverarbeitung
R1227°–35°Industrieküchen, Molkereien
R13> 35°Schlachthöfe, Ölverarbeitung

DIN 51097 – Nassbelastete Barfußbereiche

Prüfung für Bereiche, die nass sind und barfuß begangen werden (Bäder, Duschen, Schwimmbäder). Eine Prüfperson begeht barfuß einen mit wässriger Lösung bestrichenen Bodenbelag auf der Schiefen Ebene.

GruppeNeigungswinkelEinsatzbereich
A≥ 12°Umkleiden, Barfußgänge (trocken bis feucht)
B≥ 18°Duschräume, Beckenumgänge, Treppen ins Wasser
C≥ 24°Durchschreitebecken, geneigte Beckenränder

Verdrängungsraum (V-Klassen)

Der Verdrängungsraum ist der offene Hohlraum unterhalb der Gehebene, der die Verteilung gleitfördernder Stoffe ermöglicht. Er wird durch Wiegen eines mit Paste bestrichenen Prüfkörpers ermittelt.

V-KlasseMindestvolumen
V44 cm³/dm²
V66 cm³/dm²
V88 cm³/dm²
V1010 cm³/dm²

DIN EN 1341 – SRT-Pendelprüfgerät

Das Pendelgerät misst die Reibungskraft zwischen einem federbelasteten Gleitkörper aus Normgummi und der Bodenoberfläche. Es bewertet sowohl Mikro- als auch Makrorauhigkeit.

SRT-WertBewertung
> 55Positiv – Mikro- und Makrorauhigkeit ausreichend
35–55Grenzbereich – unterschiedlich stark ausgeprägt
< 35Negativ – Rauhigkeit fehlt nahezu vollständig

DIN 51131 – Gleitreibungskoeffizient (µ-Wert)

Ein mit Gleitern ausgerüsteter Körper wird parallel zur Oberfläche gezogen. Aus Zugkraft und Gewichtskraft wird der Gleitreibungskoeffizient µ berechnet. Dies ist das Standard-Vor-Ort-Verfahren.

µ-WertBewertung
> 0,45Ausreichend – geringe Rutschgefahr auch bei Nässe
0,30–0,45Eingeschränkt – nur für bestimmte Bedingungen ausreichend
< 0,30Kritisch – akute Rutschgefahr, Maßnahmen zwingend

Berufsgenossenschaftliche Richtwerte in Anlehnung an die Wuppertaler Grenzwerte für sicheres Gehen nach Skiba.

Gesetze und Verordnungen zur Rutschsicherheit

BGV A1 – Allgemeine Vorschriften

„§ 3 (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen erforderlich sind."

Arbeitsstättenverordnung (§ 3, Anhang 1.5)

„Die Fußböden der Räume dürfen keine Stolperstellen haben; sie müssen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein."

Wichtige Normen und Regelwerke

  • GUV-R 181 – Fußböden in Arbeitsräumen mit Rutschgefahr
  • GUV-I 8687 – Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen
  • GUV-I 8527 – Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche
  • DGUV Information 208-041 – Bewertung der Rutschgefahr
  • DIN 51130, DIN 51097, DIN 51131, DIN EN 1341, DIN EN 16165

Laborprüfungen nach DIN 51130 und DIN EN 1341 führen wir in Zusammenarbeit mit der MPI Materialprüfung & Entwicklung GmbH & Co. KG durch.

Rutschsicherheit Gutachten in Berlin & Brandenburg

Als Berliner Sachverständiger für Rutschsicherheit erstellen wir Gutachten in der gesamten Region Berlin und Brandenburg. Ob Geschäftsgebäude, Hotel, Krankenhaus, Restaurant oder öffentliche Einrichtung – wir kommen zu Ihnen vor Ort und führen alle Messungen direkt auf Ihren Böden durch.

Durch unsere lokale Präsenz können wir kurzfristig Termine anbieten und im Notfall (z. B. nach einem Sturzunfall) innerhalb von 24 Stunden vor Ort sein. Das schriftliche Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.

Rutschsicherheit Gutachten in Berlin – Ihr Direktkontakt:

0800-1771971

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Häufig gestellte Fragen zum Rutschsicherheitsgutachten

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