Entspricht ein geschliffener Naturstein C120 immer einer R9?
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Entspricht ein geschliffener Naturstein C120 immer einer R9?

Die Frage, ob ein geschliffener Naturstein mit der Oberflächenbearbeitung C120 immer einer Rutschhemmungsklasse R9 entspricht, ist von großer Bedeutung, insbesondere für Architekten, Planer und Bauherren. Die Rutschhemmungsklassen geben an, wie rutschfest ein Bodenbelag unter bestimmten Bedingungen ist. Dabei wird eine Einstufung von R9 (geringe Rutschhemmung) bis R13 (sehr hohe Rutschhemmung) vorgenommen.

Die Einschätzung des Deutschen Naturstein-Verbands (DNV)

Der Deutsche Naturstein-Verband (DNV) hat in seiner Broschüre „Rutschsicherheit von Bodenbelägen aus Naturwerkstein" festgehalten, dass „nach den bisherigen Erfahrungen davon auszugehen ist, dass Natursteinfußbodenbeläge mit der Oberflächenbearbeitung ‚geschliffen C120' sowohl in trockenem als auch in nassem Zustand für die Verwendung in Eingangsbereichen, die direkt aus dem Freien betreten werden, wie beispielsweise Schalterräume von Geldinstituten, ausreichend rutschhemmend sind."

Wichtig: Der DNV bestätigt eine grundsätzliche Eignung für bestimmte Einsatzbereiche, nimmt jedoch keine explizite Bezugnahme auf die R-Klassifizierung vor. Eine pauschale Gleichsetzung von C120 mit R9 ist daher nicht zulässig.

C120 und R9 – Eine Gleichsetzung?

C120 bezeichnet eine bestimmte Schleifstufe bei der Bearbeitung von Natursteinen. Sie beschreibt die Feinheit des Schliffs, jedoch nicht direkt die Rutschhemmungseigenschaften nach DIN 51130. Die R-Klassifizierung wird durch normierte Prüfverfahren bestimmt, bei denen eine Testperson mit genormtem Schuhwerk auf einer geneigten Fläche den Neigungswinkel testet, bei dem das Ausrutschen beginnt.

C120 – Schleifstufe

  • • Beschreibt die Feinheit des Schliffs
  • • Bezieht sich auf die Oberflächenbearbeitung
  • • Keine direkte Aussage zur Rutschhemmung
  • • Herstellerangabe zur Bearbeitung

R9 – Rutschhemmklasse

  • • Normiertes Prüfverfahren (DIN 51130)
  • • Neigungswinkel 3° bis 10°
  • • Geringe Rutschhemmung
  • • Geeignet für Büros, Aufenthaltsräume

Einflussfaktoren auf die Rutschhemmung

Ob ein geschliffener Naturstein C120 der Rutschhemmungsklasse R9 entspricht, hängt von mehreren Faktoren ab:

01

Art des Natursteins

Granit, Marmor und Kalkstein haben unterschiedliche Oberflächenstrukturen und damit verschiedene Rutscheigenschaften – selbst bei identischer Schleifstufe.

02

Porosität und Textur

Die Mikrostruktur des Gesteins beeinflusst, wie viel Griffigkeit die Oberfläche bietet. Poröse Steine können mehr Feuchtigkeit aufnehmen.

03

Nutzungssituation

Im trockenen Zustand kann ein C120-Stein ausreichend rutschhemmend sein, während er bei Nässe deutlich glatter wird.

04

Alterung und Abnutzung

Durch Begehung und Reinigung verändert sich die Oberflächenstruktur über die Zeit – die Rutschhemmung kann abnehmen.

Empfehlung für die Praxis

Für Architekten, Planer und Bauherren empfehlen wir folgendes Vorgehen bei der Auswahl von Natursteinböden:

Individuelle Prüfung beauftragen

Lassen Sie den konkreten Naturstein nach DIN 51130 prüfen, anstatt sich auf die Schleifstufe zu verlassen.

Einsatzort berücksichtigen

Eingangsbereiche mit Nässe-Einwirkung erfordern höhere Rutschhemmung als trockene Büroräume.

Nicht blind auf C120 = R9 vertrauen

Die Schleifstufe allein gibt keine verbindliche Auskunft über die Rutschhemmungsklasse. Im Schadensfall kann diese Annahme haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Fazit

Ein geschliffener Naturstein C120 kann, aber muss nicht zwingend der Rutschhemmungsklasse R9 entsprechen. Während der DNV eine grundsätzliche Eignung für bestimmte Einsatzbereiche bestätigt, ist eine individuelle Prüfung nach DIN 51130 für eine verbindliche R-Klassifizierung unerlässlich. Bauherren und Planer sollten daher vor einer Entscheidung stets eine konkrete Rutschhemmungsprüfung oder Zertifizierung für den gewählten Naturstein in Betracht ziehen.

Unser Tipp: Lassen Sie die Rutschhemmung Ihres Natursteins professionell messen – vor der Verlegung und regelmäßig im Betrieb. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und schützen Ihre Nutzer vor Sturzunfällen.

Häufig gestellte Fragen

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